Ortsvertreterinnen

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Ortsvertreterinnen sind für einen Ort bzw. Ortsteil zuständig.
Sie werden für vier Jahre gewählt.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Werbung neuer Mitglieder
  • Information der Mitglieder auf Ortsebene
  • Interessensvermittlung zwischen Mitgliedern und Vorstand
  • Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Aktionen
  • Organisation von Fahrgemeinschaften zu den Veranstaltungen
  • Gratulationen bei besonderen Jubiläen
  • Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen auf
    örtlicher oder kommunaler Ebene

Die aktuelle Liste der Ortsvertrauensfrauen, mit Namen und Kontaktdaten, können Sie von uns bekommen: Kontakt