Die Ortsvertreterinnen sind für einen Ort bzw. Ortsteil zuständig.
Sie werden für vier Jahre gewählt.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Werbung neuer Mitglieder
- Information der Mitglieder auf Ortsebene
- Interessensvermittlung zwischen Mitgliedern und Vorstand
- Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Aktionen
- Organisation von Fahrgemeinschaften zu den Veranstaltungen
- Gratulationen bei besonderen Jubiläen
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen auf
örtlicher oder kommunaler Ebene
Die aktuelle Liste der Ortsvertrauensfrauen, mit Namen und Kontaktdaten, können Sie von uns bekommen: Kontakt